Starzach2025

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2024 werden ab dem 01.06.2024 die Gebühren für Wasser und Abwasser in der Gemeinde Starzach erhöht.

Die Gebühren betragen somit ab dem 01.06.2024

pro m³ Wasser 2,32 € zuzüglich 7 % MwSt.

pro m³ Schmutzwasser 4,81 €

pro m² Niederschlagswasser 0,43 €.

Zuletzt wurden die Abwassergebühren zum 01.01.2022 geändert. Die Schmutzwassergebühr erhöhte sich von 2,62 €/m³ auf 3,26 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr reduzierte sich von 0,66 €/m² auf 0,27 €/m². Der Wasserzins reduzierte sich ebenfalls zum 01.01.2022 von 2,41 €/m³ auf 2,09 €/m³ (netto).

WasserzaehlerZählerablesung:

Der Zählerstand muss von unseren Kunden zum Stichtag 01.06.2024 NICHT abgelesen werden, dieser wird von uns rechnerisch ermittelt.

Gerne können Sie Ihren Wasserzähler jedoch auch ablesen und uns Ihren Zählerstand bis spätestens 16.06.2024 übermitteln. Diesen Zählerstand werden wir dann als Zwischenablesung auf Ihrem Vertragskonto mit Datum 31.05.2024 erfassen.

Zur Zählerstandsübermittlung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Über den Zählerstand dieser Zwischenablesung zum 31.05.2024 erhalten Sie keine separate Rechnung. Dieser Zwischenzählerstand wird im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2024 mit abgerechnet.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch nochmals darauf hinweisen, dass aufgrund der Umstellung auf eine neue Veranlagungssoftware die Ablesephase für das Abrechnungsjahr 2024 bereits im September stattfinden wird. Zum gegebenen Zeitpunkt werden Ihnen wieder Selbstablesebriefe zugehen. Ihre gemeldeten Zählerstände werden dann zum Jahresende 2024 hochgerechnet! Da die Jahresabrechnung Wasser/Abwasser 2024 noch in unserem „alten“ Veranlagungsprogramm abgewickelt werden muss, entfällt auch die letzte Vorauszahlungsrate Wasser/Abwasser, welche zum 30.11.2024 normalerweise zur Zahlung fällig wäre. Stattdessen wird Ihnen im Herbst diesen Jahres bereits die Jahresrechnung Wasser/Abwasser 2024 zugehen.

Die Vorauszahlungen Wasser/Abwasser, welche zum 31.05., 31.07. und 30.09.2024 zur Zahlung fällig werden, bleiben unverändert. Die Höhe dieser Vorauszahlungsraten können Sie Ihrer Jahresabrechnung 2023 entnehmen.